Oktober 4, 2024

Vom „Großen Frieden mit den Tätern“

zur „erinnerungspolitischen Wende“ der AfD

von Jochen Thiessow

In dem folgenden Artikel geht es um den  „Großen Frieden mit den Tätern“ im Westdeutschland  der 1950er Jahre, hin zu den aktuellen Forderungen der  AfD und der Neuen Rechten  nach einem Ende des „Schuldkults“ einschließlich Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180°“.  

Und was Aufstehen damit tun hat.

„Großer Frieden mit den Tätern“

Eine nachgerade gespenstische Demonstration fand vor 70 Jahren, am 7.1.1951 in Landsberg (Lech) statt. 4.000  Personen demonstrierten auf dem Marktplatz von Landsberg gegen die Vollstreckung von Todesurteilen, die u.a. in den Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Hauptkriegsverbrecher verhängt wurden, darunter gegen die Massenmörder Ohlendorf, Blobel, Pohl, Naumann, Braune, Schmidt und Schallermair. Das sind Gestalten,  bei denen jedem Gegner der Todesstrafe die Argumente ausgehen. Die Bundesrepublik Deutschland war inzwischen gegründet worden, und sie hatte es auffällig eilig, die Todesstrafe abzuschaffen. Prominente Politiker, unter ihnen Bundespräsident Theodor Heuss (FDP), Bundestagspräsident Hermann Ehlers (CDU), Carlo Schmid (SPD), Richard Jäger (CSU) und Thomas Dehler (FDP) setzten sich dafür ein, dass die Todesurteile an den Nazi-Kriegsverbrechern nicht vollstreckt werden sollten. Diese beschämende Parteinahme für die Verbrecher  wäre zu verstehen gewesen, wenn auch nur einer der Mörder glaubhaft Einsicht und Reue gezeigt hätte. Aber sie erklärten sich alle – vorher wie nachher-  für „nicht schuldig!“ 

Zum Teil hatte die Komplizenschaft aus Heuss, Ehlers & Co. Erfolg, zum Teil aber auch nicht: Die sieben oben genannten Kriegsverbrecher jedenfalls wurden trotz der Proteste von den Amerikanern hingerichtet. 

Benjamin Ferencz, einst amerikanischer Ankläger im SS-Einsatzgruppen-Prozess (ca. 3.000 Mörder/24 Angeklagte), heute 100 Jahre alt, sagte am 7.11.2020 in einem bemerkenswerten SPIEGEL-Interview: „Fest steht, dass die in Nürnberg verurteilten Männer verdammt schuldig waren. Die anderen gingen nach Hause und mussten das mit ihrem Gewissen ausmachen, falls sie eines hatten.“

Falls sie eines hatten …

Danach kam es wie oben angesprochen zu Begnadigungen und Entlassungen in großem Stile, die jedem einigermaßen entwickelten Rechtsempfinden Hohn sprachen.  Als die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland (West) die Verfolgung von Nazi-Verbrechen übernahm, passierte ein Jahrzehnt lang das, was nicht anders zu erwarten war, nämlich fast gar nichts. InDeutschland  (West) begann der „Große Frieden mit den Tätern“, wie es Ralph Giordano 1987 formulierte: Nazis, sofern nicht übermäßig belastet, durften in ihre Ämter zurückkehren; Enteignungen der Kollaborateure fanden nicht statt.

„Die Mörder sind unter uns“ hieß ein Film von Wolfgang Staudte aus dem Jahre 1946. Ob Staudte ahnte, dass es lt. dem Historiker Götz Aly ca. 300.000 Mörder waren, die „unter uns“ waren? 

In Deutschland (Ost), sprich DDR, liefen die Dinge in Sachen Kriegsverbrecher allerdings deutlich anders.  Aber das muss in einem anderen Beitrag thematisiert werden.

8. Mai 1945: Volkszorn gegen die Nazis? (Fehlanzeige!)

Nun war es keinesfalls so, dass in Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Volkszorn gegen die Nazis losgebrochen wäre. Es war auch nicht so, dass vor dem Nürnberger Justizpalast täglich eine aufgebrachte Menschenmenge die gnadenlose Aburteilung aller Nazi-Kriegsverbrecher gefordert hätte. Zu viele Deutsche, bei denen offensichtlich jegliches Gefühl für Recht und Unrecht verschüttet war, weigerten sich strikt – auch im Nachhinein -die Nazis als Verbrecher anzusehen und die Naziideologie als verbrecherisch. Folglich dauerte es auch nicht lange, dass die Kriegsverbrecher nur noch als „Kriegsverurteilte“ bezeichnet wurden, für deren Freilassung man sich nun vehement und sehr erfolgreich einsetzte.

„Siegerjustiz!“  „Nestbeschmutzung!“

Die Nürnberger Prozesse, deren rechtsstaatliche Grundsätze bis heute gewürdigt werden, wurden kurzerhand als „Siegerjustiz“ oder gar als „Rachejustiz“ abqualifiziert und das nicht nur von jenen, die zuvor jedes Recht und jedes Gesetz 12 Jahre lang mit Füßen getreten hatten. Plötzlich berief man sich in scheinheiligster und widerwärtigster Manier auf das sog. „Rückwirkungsverbot“ („keine Strafe ohne Gesetz“), so als hätte keiner der Naziverbrecher wissen können, dass Mord, Folter und Misshandlung Straftaten sind, die in allen zivilisierten Staaten strafbar sind. Unter den damaligen Umständen einen formaljuristisch lupenreinen Prozess zu fordern, war mehr als unverfroren. Es war infam.

„Ihr doch auch!“

Im Land der Massenmörder hatte man auch keine Skrupel, sofort mit dem Finger auf die Kriege und Kriegsverbrechen der anderen zu zeigen („tu quoque“), um ganz schnell von den Verbrechen der eigenen „Volksgenossen“ abzulenken und sich billig reinzuwaschen. Alles was irgendwie geeignet schien, die monströsen Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, wurde herausgeholt.

„Nichts gewusst!“

Und natürlich wurde der Vorwurf der Kollektivschuld der Deutschen, der insbesondere in der französischen Anklage in Nürnberg erhoben wurde, empört zurückgewiesen. Zwar waren fast 8  Millionen Deutsche Mitglieder der NSDAP;  19 Millionen Deutsche waren unter Waffen; 1 Million gehörten der SS an; am Holocaust waren ungefähr 1 Million Deutsche beteiligt;  Zwangsarbeit und Zwangsarbeiter erlebten die Deutschen reichsweit überall und jeden Tag vor ihrer Haustür; die Todesmärsche in den letzten Kriegswochen sahen Hunderttausende, und Volkssturm und Hitlerjugend beteiligten sich an der Jagd nach geflüchteten KZ-Häftlingen. Aber Kollektivschuld? Nein!! Von all dem schreienden Unrecht habe man „nichts gewusst“, wurde allzu gern behauptet. Glaubhaft war es nie.

„Schlussstrich!“

Das Hauptinteresse der meisten Deutschen galt weniger den Opfern der Nazis als den Angehörigen der „Volksgemeinschaft“. Denn sonst wäre man nicht so schnell mit der Forderung nach einem „Schlussstrich“ aufgetreten: Hitler, Himmler und Goebbels waren ja schon tot, Göring, Heß und andere Nazi-Verbrecher wurden in Nürnberg abgeurteilt, zusätzlich einzelne Exzesstäter,  das reichte doch , da wollte man doch zu gern zur Tagesordnung übergehen! Gesprochen wurde über das Vergangene sowieso nicht viel in den Familien, und was dann noch an Anklagen gegen „Volksgenossen“ in die Zeitungen kam, war in den Augen vieler Deutscher verwerfliche „Nestbeschmutzung“. Der heraufziehende Kalte Krieg begünstigte Amnestien und den großzügigen Verzicht auf konsequente Verfolgung und angemessene Bestrafung aller Kriegsverbrechen. Besser konnte es für die Naziverbrecher nicht kommen.  Ralph Giordano nannte es mit Recht die „zweite Schuld“.

„Wir sind alle Opfer!“

Angesichts der verheerenden deutschen Verluste (Millionen tote, vermisste, verwundete Wehrmachtssoldaten, Millionen tote Zivilisten, zerbombte Städte, Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Vergewaltigungen, alles immer millionenfach) konnte man sich zudem in Selbstmitleid ergehen und schnell selbst in die Opferrolle schlüpfen.  Das Wort „Scheiß-Nazis“ war in diesem Zusammenhang allerdings nie zu hören. Die Frage nach der eigenen Verantwortung und Verantwortlichkeit für die Grauen der Zeit nach 1933 wurde nur selten gestellt. Nicht einmal eine annähernd korrekte zeitliche Abfolge des historischen Geschehens ab dem 30.1.1933 bis zum 8.5.1945 bekamen allzu viele Deutsche auf die Reihe oder sie wollten schlicht und ergreifend davon nichts wissen. Die Goebbels-Propaganda hatte ganze Arbeit geleistet.

„Saubere Wehrmacht!“

Der Völkermord an den europäischen Juden, die Überfälle auf die Nachbarländer, die Ermordung von Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, das Inferno in den KZs, die Massaker an Zivilisten, die Geiselerschießungen und das Niederbrennen von Dörfern in den überfallenen und besetzten Nachbarländern, die Hungerblockade Leningrads, die Erschießung wehrloser Schiffbrüchiger, die Menschenversuche, der Sadismus und  die totale Verrohung Hunderttausender Angehöriger von Wehrmacht, SS, SD und Gestapo: All das, was in Nürnberg in den Anklageschriften vorgetragen und in den deutschen Zeitungen abgedruckt wurde, war nur für wenige wirklich empörend. Stattdessen wurde versucht, eine „saubere Wehrmacht“ und eine „saubere Kriegsmarine“ zu konstruieren und zu kultivieren. Die Wahrheit und Wirklichkeit war eine andere: “Die in Nürnberg verurteilten Wehrmachtsmänner standen unter der Anklage, Ausschreitungen begangen zu haben, die alles überschritten, was auch nur im entferntesten mit Gründen militärischer Sicherheit hätte gerechtfertigt werden können. Die in Frage stehenden Personen wurden verurteilt, weil sie unmenschlich brutale Vergeltungs- und Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung geleitet oder durchgeführt und dabei die Grenzen des internationalen Rechts und allgemein anerkannter militärischer Tradition weit überschritten haben.“ So schrieb es Robert Sigl in seinem Buch über die Dachauer Prozesse auf S. 178/179 (siehe Quellen).

Entsprechend verroht zeigten sich die einfachen Soldaten der Wehrmacht in Polen: „…doch noch ungewöhnlicher war das Ausmaß des Hasses und der Verachtung einfacher deutscher Soldaten. Wie selbstverständlich demütigten, verlachten und verhöhnten sie die Juden vom ersten Tag an. Ebenso verstörend war die Selbstverständlichkeit, mit der die einmarschierenden und zureisenden Deutschen die Besitztümer der Polen und Juden ohne weiteres als Beute betrachteten und an sich nahmen. Der Raub und die Plünderung vor allem von jüdischem Eigentum durch deutsche Soldaten erfolgte fast überall.“ So schilderte der britische Historiker Evans (siehe Quellen) den Alltag des Polen-Feldzugs. Man bemerkt: Verrohung, Gewissenlosigkeit und Verkommenheit waren eben nicht auf einzelne sadistische Exzesstäter beschränkt, sie waren allgemein verbreitet. Und man bemerkt, dass all das mit „Befehlsnotstand“, mit „soldatischer Tapferkeit“, „Ehre“, Anstand und Kameradschaft nichts zu tun hat, aber auch gar nichts zu tun hat.

Nach dem Krieg waren besonders die SS-„Kameradschafts“treffen berüchtigt, die Versammlungen von Mitgliedern einer verbrecherischen Organisation in aller Öffentlichkeit. Alltäglich war das Stammtisch-Schwadronieren über „Adolf“, das „Gute im Nationalsozialismus, das leider nur schlecht verwirklicht wurde“.  Nur selten gab es dazu heftigen Widerspruch.

Innere Empörung? (Fehlanzeige!)

Gleich nach dem 8. Mai 1945 führten Briten und Amerikaner die deutsche Bevölkerung in die Konzentrationslager, um sie mit dem Anblick der Toten zu konfrontieren. Die Bevölkerung reagierte bockig, empfand den Anblick der toten KZ-Häftlinge als Zumutung und flüchtete sich in Rechtfertigungen und Schutzbehauptungen. Diese schon damals so oft fehlende innere Empörung setzt sich bis heute fort. Da ist von nationalsozialistischer „Weltanschauung“ die Rede und von „Gedankengut“ und zwar in der Tonlage, als handele es sich dabei um schützenswerte Kulturgüter! Und selbstverständlich müsse den neuen Nazis hierzulande entsprechend die volle Demonstrations- und Meinungsfreiheit zugestanden werden. Wie bitte?

Grundfreiheiten und Naziaufmärsche heute

Nein. Natürlich darf Anhängern der verbrecherischen NS-Ideologie niemals wieder  Demonstrations- und Meinungsfreiheit zugestanden werden! Wir haben sogar wohlformulierte Gesetze, um den Missbrauch von Grundfreiheiten  seitens neuer Nazis auszuschließen. War die NSDAP in den Nürnberger Prozessen nicht ausdrücklich als „verbrecherische Organisation“ eingestuft worden?  Welche Lektion, bitte, braucht man denn noch?

Wir lesen in der Urteilsbegründung zum Mauthausen-Prozess: „…dass die Einrichtung und der Betrieb des Konzentrationslagers Mauthausen einschließlich aller seiner Außenlager eine verbrecherische Tat war, dass es für jeden dort in irgendeiner Art und Weise Tätigen oder auch bloß Anwesenden unmöglich war, diesen verbrecherischen Charakter nicht zu erkennen, dass ebenfalls einem jeden solchen das Morden durch Erschießen, Vergasen, Hängen, absichtlichen Hungertod und andere Tötungsarten bekannt war, und dass deshalb ein jeder … schuldig sei des Verbrechens gegen die anerkannten Gesetze, Gebräuche und Handlungsweisen zivilisierter Nationen und gegen Buchstaben und Geist der Gesetze und Gebräuche des Krieges und deshalb bestraft werden müsse.“ (Sigl, S. 105/106).

Besser als diese Richter kann man den verbrecherischen Charakter der NS-Ideologie nicht formulieren. Daher stellen wir nochmals die Frage: Und den heutigen neo-nationalsozialistischen Anhängern dieser verbrecherischen Ideologie sollen wir Rede- und Versammlungsfreiheit, Demonstrations- und Meinungsfreiheit gewähren? Die Grundfreiheiten für Leute mit verbrecherischer Gesinnung?  Wie kommen wir dazu?

Solche Entscheidungen dürfen nicht länger allein einer Justiz überlassen werden, die nach Nürnberg in Westdeutschland nicht willens war, auch nur einen einzigen Terrorjuristen der Nazis zu verurteilen. Politik, Polizei und Justiz erklären uns immer wieder, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei. Ach ja? Und deswegen lässt man die neuen Nazis wieder und wieder aufmarschieren?

„Erinnerungspolitische Wende um 180° “

Ihren Freunden und Bekannten merken Sie es an, ob sie die Naziverbrechen in ihren Dimensionen auch nur annähernd erfassen und ob sie diese Verbrechen innerlich empören. Ist dies nicht der Fall, hat die AfD leichtes Spiel: Höckes „Denkmal der Schande“, Gaulands „Vogelschiss“, der angebliche „Schuldkult“,  die „Auschwitzlüge“ und der „Bombenholocaust“ avancieren zu salonfähigen, diskutablen „Meinungs“äußerungen. Die Neue Rechte marschiert, und natürlich heftet sich keiner von denen ein Hakenkreuz an die Stirn. So doof sind die nicht.  Aber sie alle senden ihre Signale aus. Und sie schämen sich nicht im Geringsten: Nazi-Provokationen in den NS-Gedenkstätten werden  – es ist kaum zu fassen –  heute zum Problem. Aber provokatives Auftreten in Gedenkstätten ist Teil der „erinnerungspolitischen Wende um 180°“ der AfD und der Neuen Rechten.

Wie diese Wende aussieht, beschreibt Höcke unverhohlen:  „Aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist,  dann machen wir Deutschen keine halben Sachen. Dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.“

Auch  Markus Frohnmaier, seinerzeit Vorsitzender der Jungen Alternatven der AfD, wurde deutlich.  Er drohte am 29.10.2015 in Erfurt vor 4.000 Zuhörern unverhohlen mit Gewalt: „Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet, dann wird wieder Politik für das Volk und nur für das Volk gemacht – denn wir sind das Volk, liebe Freunde.“ Alle neuen Nazis verstehen diese Signale: Wenn „aufgeräumt“ wird, brauchen wir Konzentrationslager, wenn „ausgemistet“ wird und die „Schutthalden der Moderne beseitigt werden“, brauchen wir Erschießungskommandos und  Gaskammern. Das ist der Klartext.

Sie sind keine Maulhelden. Sie meinen es ernst.  Sie hoffen auf den Tag, an dem sie „das Ruder herumreißen“ werden, wie es die alten Nazis immer wieder gehofft und formuliert hatten und deshalb ihres Nazitums nie abschworen.

Es wird Zeit, dass unsere Demokratie wirklich wehrhaft wird.

Verwendete Quellen:

Martin Clemens Winter: Gewalt und Erinnerung im ländlichen Raum. Die deutsche Bevölkerung und die Todesmärsche.

Daniel Blatman: Die Todesmärsche 1944/45.

Robert Sigl: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48.

Richard J. Evans: Das III.Reich. Krieg.

Ralph Giordano: Die zweite Schuld.

Wikipedia: „Justizvollzugsanstalt Landsberg“ und andere Artikel

DER SPIEGEL  Nr. 46/7.11.2020.

Gerhard Paul: Bilder einer Diktatur.

Schriften der BI „Hufeisern gegen Rechts“ in Berlin-Britz

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