Dezember 11, 2024

Haftstrafen für türkische Linke

von Petra Weingärtner

Kritzeleien auf einer Hauswand zufolge erfahren die Bewohner eines gut bürgerlichen Tempelhofer Wohngebiets, sofern sie es wissen wollen und recherchieren, eine ungeheuerliche Begebenheit.

„Freiheit für die Verurteilten im TKP/ML-Prozess + Varavara Rao*“ bedeutet, dass 4 Jahre lang ein Prozess in München gegen 10 Angeklagte der kommunistischen Oppositionspartei aus der Türkei geführt worden ist, zu dem am 28.7.2020 das Urteil ergangen ist: zweieinhalb bis sechseinhalb Jahre Haft wegen Rädelsführerschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Kaum zu glauben, was in den wenigen Medien zu lesen ist, die über den Prozess berichten.

Die Süddeutsche vom 28.7.2020 schreibt, dass „aus Sicht der Verteidigung und der 250 Demonstranten, die sich vor dem Gerichtsgebäude versammelten, es diesen Prozess nie hätte geben dürfen“, denn die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten und steht auf keiner europäischen Terrorliste. Nur in der Türkei wird sie als Terrororganisation eingestuft. Um Straftaten, die nicht in Deutschland verübt worden sind, gemäß Paragraph 129b in einen Prozess vor ein deutsches Gericht zu bringen, braucht es eine „Verfolgungsermächtigung“ durch das Justizministerium – die offensichtlich erteilt worden ist.

Die seit den frühen 1970er Jahren bestehende Partei TKP/ML hatte stets zum Ziel, die bestehende Staatsform in der Türkei zu beseitigen und eine Herrschaft des Proletariats zu errichten. Der militärische Arm der Partei wird für eine Reihe von Anschlägen verantwortlich gemacht, bei denen zwischen 2004 und 2015 sechs Menschen getötet wurden. Obwohl das Gericht in der Urteilsbegründung keinem der Angeklagten eine Beteiligung an diesen Anschlägen zur Last legte, hätten sie „die Zwecke der Vereinigung in Kenntnis ihrer terroristischen Ausrichtung durch Betätigung in verschiedenen Gremien“ gefördert (Süddeutsche, 28.7.2020).

Die Angeklagten gehörten dem Auslandskomitee der Partei in verschiedenen Funktionen an, organisierten Werbeveranstaltungen und Spendensammlungen in Deutschland. Der 60-jährige Leiter des Komitees war in der Türkei insgesamt 22 Jahre in Haft und wurde gefoltert; 2002 verließ er seine Heimat. Er erhielt im deutschen Prozess die höchste Strafe wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Zu den Verurteilten gehört auch eine in Nürnberg tätige Ärztin.

Die Verteidigung „hatte den Prozess als Gefälligkeit Deutschlands für den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bezeichnet und Freisprüche gefordert“ (Spiegel vom 28.7.2020), laut Bayrischem Rundfunk beschrieb die Verteidigung den Prozess sogar als „Auftragsarbeit für den türkischen Staatspräsidenten“. Die Angeklagten seien laut Verteidiger keine Terrorhelfer, sondern Oppositionelle und Freiheitskämpfer.

So haben die Kritzeleien, die zweifellos nicht zu den nachahmenswerten Formen einer Bekanntmachung von Nachrichten zählen, eine andere Seite unseres deutschen Rechtsstaates gezeigt. Der Paragraph 129a ist zu RAF-Zeiten entstanden, der Paragraph 129b besteht seit 9/11, ist also ein politischer Paragraph, bei dessen Anwendung sich die deutsche Justiz auch auf auswärtige Quellen beziehen muss. Dabei sind der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Die Linke als einzige Partei fordert berechtigterweise die Abschaffung von 129a/b.

Die Münchener Linke erklärt sich solidarisch mit den Verurteilten.

Auf der Webseite ihres Münchener Kreisverbandes ist zu lesen: „Wenn Gegnerschaft zum türkischen Erdoğan-Regime härter bestraft wird als Unterstützung von Rechtsterror, läuft etwas falsch. … Den 10 Angeklagten wurde vorgeworfen, Mitglieder der türkischen Oppositionspartei TKP/ML zu sein – einer Partei, die in Deutschland nicht einmal verboten ist. Doch nicht nur das – 9 der Verurteilten erhielten höhere Haftstrafen als die NSU-Unterstützer Andre É., Holger G. und Carsten S.“ 

*Anlässlich der Woche der Märtyrer in Indien wurde in einer Erklärung der Kommunistischen Partei Indiens die sofortige Freilassung der revolutionären Gefangenen Varavara Rao und G.N. Saibaba gefordert, die trotz ihrer gesundheitlichen Verfassung – Varavara Rao ist Corona-infiziert und liegt bereits im Koma – den schlechten Bedingungen in indischen Gefängnissen ausgesetzt sind.

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