#Coronahilfeaberfair
von Petra Weingärtner, Dieter Küchler, Marius Fischer, Andreas Butt-Weise
Der Corona-Virus hat unseren Planeten fest im Griff. Die infolge der grassierenden Pandemie notwendigen Begrenzungen in der Mobilität zwingen die Länder weltweit zu drastischen Maßnahmen. Dabei ist jetzt schon klar, dass unsere Welt nach der Corona-Pandemie in ein bis zwei Jahren eine andere sein wird.
Bis dahin gilt es für alle von uns, vernünftig zu überleben.
Wir von Aufstehen Berlin sind begeistert, wie viele private Initiativen es gibt, um Anderen in schwierigen Zeiten zu helfen, von ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen bis zur Spendenbereitschaft vermögender Mitbürger.
Es war richtig, dass unser Staat schnell massive Hilfe für alle Unternehmen, für alle Selbstständigen, für alle Gehalts- und Lohnempfänger in Aussicht gestellt hat!
Doch diese Hilfen, beschlossen von Politikern in Bund und Ländern, sind nicht nur fragwürdig bezüglich der Zielerreichung, sie sind auch nicht fair, sondern sozial ungerecht verteilt für alle Menschen in unserer Republik.
Das wollen wir nicht zulassen!
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Wir als Vertreter*innen von Aufstehen Berlin möchten mit unserer Petition darauf aufmerksam machen, wie ungleich die beschlossenen Corona-Hilfen verteilt sind und viele Menschen wissen nicht, wie sie materiell und sozial die nächsten Wochen überstehen sollen.
Dabei haben wir alle Mitbürger im Blick, die weniger als 2.000 Euro netto als Single und weniger als 4.000 Euro netto als vierköpfige Familie monatlich zur Verfügung haben. Das entspricht in Deutschland aktuell genau 70% unserer Mitmenschen /1/.
Wir wollen zu drei Themenkomplexen mit unserer Petition unseren Protest – direkt und indirekt – anmelden:
- Wir fordern mehr reale Zuwendung und Hilfe des Staates für die absolut darauf angewiesenen Gruppen, wie Obdachlose, ALG II–Empfänger, Solo-Selbständige und Selbständige, Freischaffende, Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen sowie Klein- und Kleinst-Unternehmer. Vom Staat in Aussicht gestellte Kredite helfen nur in Ausnahmefällen, sie sind keine Hilfe für diese Gruppen.
- Wir wollen darauf hinweisen, dass unser Staat mit seinem Geld alle finanziellen Bedürfnisse dieser Gruppen erfüllen kann und ihre Forderungen ohne Wenn und Aber begleichen muss. Anderenfalls wird nach der Corona-Epidemie eine große Nachfragelücke am Markt entstehen, was zu einer neuen bzw. verschleppten Rezession und hoher Arbeitslosigkeit führen wird /2/.
- Wir wollen vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Staat in Gestalt unserer Politiker in Regierungsverantwortung bereits die harte Refinanzierung der jetzt getätigten Corona-Ausgaben im Kalkül hat und seine diesbezüglichen Planungen hat vom Bundestag bestätigen lassen. Eine solche harte Refinanzierung ist dabei fiskaltechnisch und geldtechnisch überhaupt nicht erforderlich /3/ Sie führt in den nächsten Jahren zu einer erneuten Sparrunde mit besonders negativen Auswirkungen für die unteren 60 % unserer Mitbürger und deren Einkommen! /4/
Wir wissen, dass wir nur mit der Mehrheit der Betroffenen etwas daran ändern können, die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes immer auf Kosten der weniger Verdienenden verhindern können. Wir wollen diesen Abwärtstrend in der Entlohnung, der Deutschland im weltweiten Ranking der mittleren Einkommen auf Platz 19 hat abstürzen lassen, aufhalten und umkehren /5/.
Unsere Petition ist ein erster Anfang.
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Aufstehen fordert Fairness für alle Mitbürger
und stellt deshalb die nachfolgenden Forderungen:
Für kleinste Unternehmen bis 10 Angestellte, Solo-Unternehmer und Selbstständige ist ein Soforthilfeprogramm mit bis zu 50 Mrd. Euro aufgelegt worden. Hier können sie eine Einmalhilfe in Höhe von bis 15.000 Euro für 3 Monate beantragen. Die Mitarbeiter*innen sind über Kurzarbeitergeld abgesichert, aber mit den üblichen Abschlägen. Hier scheint die Forderung nach Ausgleichszahlungen wegen der geringen Hilfen pro Betrieb kaum möglich. Die Betroffenen sollten dann über Zuschüsse zu ihrem ohnehin niedrigen Verdienst entschädigt werden, denn wovon sollen sie ihre Zahlungen leisten?
Die Einnahmen sind weg und können meist nicht nachgeholt werden.
Das muss anders gelöst werden!
Ein Blick in die Berliner Unternehmensstruktur zeigt beispielhaft, dass von 185.206 Betrieben insgesamt 167.600 Kleinstbetriebe bis 15 Mitarbeiter*innen und 13.858 Kleinbetriebe bis 49 Mitarbeiter*innen haben. Diese kleinen Betriebe machen 98% aller Betriebe in Berlin mit ca. 61% aller sozialversicherten Angestellten aus.
Diese Größenordnungen gelten deutschlandweit.
Wir von Aufstehen fordern zum Fortbestand der Unternehmen und der Arbeitsplätze eine sofortige ausreichende Finanzhilfe in Höhe der laufenden Kosten der Kleinstunternehmen bis 10 Angestellte und Selbstständige einschließlich der Nettogehälter der Mitarbeiter*innen für die Zeit, in der die Unternehmen wegen der Corona-Krise nicht oder nicht vollständig arbeiten können.
Und wie sieht es aus für die Minijobber? Und die übrigen Selbstständigen? Für sie ist ein direkter und erleichterter Übergang in die Grundsicherung (ALG II), zunächst ohne Vermögensprüfung und -Beteiligung vorgesehen. Was für eine „tolle“ finanzielle Unterstützung, sogar ohne Vermögensprüfung! Wir von Aufstehen Berlin verstehen die Sorgen der Selbstständigen, Freischaffenden und Künstler*innen und unterstützen deren Petition. Für sie gilt dasselbe wie für alle anderen Mitbürger: die entgangenen Einnahmen können nicht nachgeholt werden!
Für Verdienstausfälle der Familien mit Kindern ist die Einkommenssicherung mit entsprechenden Anträgen und Behördengängen vorgesehen.
Dagegen ist für ALG II–Empfänger*innen keine besondere Corona-Hilfe geplant.
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Wir von Aufstehen Berlin finden das unfair und sozial ungerecht, weil für diese Bürger zurzeit durch Schließung der Tafeln und ähnlicher Hilfseinrichtungen die Möglichkeit des preisgünstigen Einkaufs entfällt.
Wir von Aufstehen fordern für alle Minijobber, Solo-Selbstständigen und für die ALG II–Empfänger*innen eine finanzielle Sofortunterstützung, die Einzelnen mindestens 1.000 Euro netto monatlich sichert. Für Kinder sollen Familien und Alleinerziehende pro Kind 500 Euro netto pro Monat zusätzlich erhalten. Auch für Wohnungslose fordern wir diese Soforthilfe für deren ausreichende Versorgung.
Darüber hinaus bittet die Bundesregierung die verantwortlichen Konzerne und Betriebe des Gesundheitswesens, Lebensmittelhandels und der Transport- und Paketdienste, ihren Mitarbeitern für ihre außerordentlichen Leistungen Einmal-Prämien zu zahlen, die steuerfrei gestellt werden sollen.
Dieses kraftlose Bitten finden wir skandalös angesichts der Verantwortung und der Einsatzbereitschaft dieser Mitarbeitergruppen, besonders der in den Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen.
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Wir von Aufstehen fordern, dass der Staat und die jeweiligen Träger in ihren Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegediensten durchgängig mit der zuständigen Gewerkschaft eine sofortige Gehaltszulage von 30% verhandelt und einführt. Von den privaten Betrieben und Versorgungseinrichtungen erwarten wir von Aufstehen eine ähnliche Regelung mit den Gewerkschaften oder Mitarbeitervertretungen. Selbstverständlich gilt es auch für die „systemrelevanten“ Berufsgruppen in Handel, Logistik und öffentlichen Diensten, für die wir eine steuerfreie Zusatzzahlung von 1.000 Euro fordern
Für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen steht ebenfalls das KfW- Sonderprogramm 2020 mit Krediten bis 90% Haftungsfreistellung zur Verfügung und für Mitarbeiter*innen das genannte Kurzarbeitergeld. Auch hier bleibt die Frage, warum der Betrieb nicht auch die Ausgleichszahlungen der Abschläge des Kurzarbeitergeldes für die Mitarbeiter*innen beantragen kann?
In diesem Zusammenhang stellt sich eine zweite Frage: nämlich, wie sicher ist es, dass diese Kredite von der Hausbank auch bestätigt und gezahlt werden? Wenn die Haftungsfreistellung sogar bis zu 90% beträgt? Bisher erfolgen Kreditvergaben durch die Banken sehr restriktiv! Und den Unternehmen droht die Insolvenz und ihren Beschäftigten die Arbeitslosigkeit!
Für mittlere und kleinere Betriebe fordern wir von Aufstehen statt Krediten sofortige ausreichende Finanzhilfen einschließlich des Ausgleiches zum Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter*innen. Die Auszahlung sollte durch die KfW direkt oder alternativ durch das Finanzamt erfolgen.
Für große, mittlere und kleine Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie das KfW16 Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft aufgelegt, wonach diese Unternehmen Kredite mit einer Haftungsfreistellung bis zu 90% zur Liquiditätsüberbrückung beantragen können. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind praktisch unbegrenzt.
Die Mitarbeiter*innen aller Unternehmen erhalten auf Antrag Kurzarbeitergeld mit Nettoabschlägen bis zu 40% und müssen zunächst nicht entlassen werden. So positiv das zunächst auch ist, warum müssen die Mitarbeiter*innen Nettoabschläge hinnehmen? Warum beantragt der Betrieb mit seinen Liquiditätsüberbrückungen nicht auch die Ausgleichszahlungen für seine Mitarbeiter*innen auf 100%? Denn wovon sollen die Bürger, die kaum über die Runden kommen, ihre Ausgaben bestreiten? Auch gestundete Zahlungen sind später nicht leistbar!
Wir von Aufstehen fordern Ausgleichszahlungen für die Mitarbeiter*innen auf 100% Nettogehalt durch Zuschläge der Arbeitgeber oder alternativ ein höheres Kurzarbeitergeld.
Es muss uns allen darum gehen, die vorhandenen Ressourcen, wie die Betriebe mit ihren eingearbeiteten Teams, die vielen Kleinbetriebe und Selbstständigen mit ihrem Knowhow als unseren wirklichen Reichtum während der Corona-Pandemie zu erhalten.
Unsere Politiker haben die Pflicht, für den eingetretenen Shutdown unbürokratisch einen gerechten und großzügigen Ausgleich zu schaffen und die dafür vorgesehenen staatlichen Mittel einzusetzen. Besser mehr als zu wenig!
Es wird deutlich, dass ohne die Erfüllung unserer Forderungen die gegenwärtigen Hilfen nicht den Erhalt der Ressourcen sichern werden, sondern massiv die Existenz von Firmen gefährden und Arbeitsplätze verloren gehen werden. Die zu erwartende Rezession wird von Makroökonomen zwischen 10 bis 20% eingeschätzt. Eine schnelle Wiederbelebung der Wirtschaft und damit Normalisierung des Arbeitslebens und der Einkommenssituation der Mehrheit sind nicht zu erwarten, besonders deshalb nicht, weil unsere viel zu exportorientierte Wirtschaft nicht so schnell wieder international funktionierende Märkte und Lieferketten vorfinden wird.
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Und was macht die Politik?
Sie haben vor wenigen Tagen mit dem Gesetz zur finanziellen Hilfe zusätzlich auch die „Tilgung“ der neuen Staatsschulden beschlossen. Mit großer Mehrheit (3 Gegenstimmen bei 55 Enthaltungen) wurde entschieden, dass ab 2023 für zwanzig Jahre jeweils jährlich ein Zwanzigstel der Corona bedingten Staatsschulden zurückgeführt und der Haushalt für 20 Jahre wieder zusätzlich schwer belastet werden soll. Die schwarze Null feiert grauenhafte Auferstehung und ganz nebenbei die deutsche Austeritätspolitik ebenso, was in der Bundesrepublik zu neuen Spardiktaten für Bund, Länder und Kommunen führen wird und gegenüber den EU-Staaten zu neuen Verwerfungen.
Wir sind sicher, dass unser Staat genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat /6/, um unseren realen nationalen Reichtum, unsere Betriebe mit ihrer Belegschaft und unserem gemeinsamen Wissen und Können erfolgreich und ohne Verlierer über die Corona-Krise zu bringen.
So kündigen wir schon heute unseren Protest dagegen an, dass die Verantwortlichen in der Politik bereits entschieden haben, die jetzt in der Corona-Krise aktivierten finanziellen Mittel in den nächsten zwanzig Jahren gegen die Interessen der Mehrheit der Bürger vom dann erarbeiteten Reichtum wieder einzusparen und damit den Bürgern zu entziehen.